Bitte halten Sie Ihren Abholschein zur Befundabholung bereit!
Befundabholung durch Patienten
Ihre Befunde werden beim Schalter für Sie bereitgehalten. Da es sich dabei um sensible Daten handelt, sind wir aus Datenschutzgründen (siehe unten) verpflichtet, Ihnen nur gegen Vorlage des Ihnen bei der Untersuchung übergebenen Abholscheins die Befunde auszuhändigen.
Befundabholung durch Dritte
Die Abholung Ihrer Befunde durch Dritte ist ausschließlich unter folgenden Voraussetzungen möglich:
- Gegen Vorlage des Ihnen bei der Untersuchung übergebenen Abholscheins oder
- gegen Vorlage einer von Ihnen unterschriebenen Vollmacht sowie eines Lichtbildausweises der abholenden Person.
(Die Vorlage der Vollmacht finden Sie hier)
Datenschutz
Medizinische Daten unterliegen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).